Neue Einbauvorschriften für Gastankflaschen mit drastischen Einschränkungen in der Nutzung

Gastankflaschen kamen in vielen unserer Wohnmobile zum Einsatz und durften an einer Tankstelle jederzeit Gas (LPG) zum Kochen und Heizen betankt werden, was immer sehr praktisch gewesen ist.

Die Begeisterung trübte jedoch ein gewisser Interessenkonflikt zwischen dem Hersteller ALUGAS mit seiner Tankflasche „Travelmate“ und dem DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.), welcher u.a. für das Arbeitsblatt G607 vom DVGW verantwortlich ist. Das sorgte über lange Zeit zu Problemen bei der Gasprüfung und im schlimmsten Fall zum Durchfallen bei der Hauptuntersuchung.

Eigentlich sollte es bereits im September 2025 neue Einbauvorschriften für Gastankflaschen geben, welche dann auch für bestehende Installationen greifen, aber das hat wohl „etwas“ länger gedauert. Seit dem 6. Juli 2026 definiert das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 erstmals konkrete Anforderungen an Gastankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen.

Auch wenn nach langer Zeit für Betreiber, Prüfer, Hersteller und vor allem für Kunden endlich Klarheit besteht, welche Anforderungen an Einbau, Befestigung und sicherheitsrelevante Ausstattung von Tankflaschen gelten, steht noch eine wichtige Entscheidung aus. Denn aktuell dürfen Tankflaschen in Deutschland NICHT an öffentlichen Tankstellen befüllt werden, was deren Vorteile vollkommen zunichtemacht und ziemlich ärgerlich ist!

Wie müssen Tankflaschen einbaut werden?

Die Gastankflaschen müssen ohne spezielles Werkzeug generell entnehmbar sein, also etwa durch die Feuerwehr bei einem Umfall oder einer vergleichbaren Gefahrensituation. Dazu sollen Sterngriffschrauben oder Flügelschrauben zum Einsatz kommen, welche verplombt werden.

Die Plomben dürfen (wie zu erwarten) nur von einem Gassachkundigen angebracht werden. Sobald eine Flasche entnommen wurde, ist die Plombe beschädigt und es erlischt die Betriebserlaubnis der Gasanlage, bis erneut eine neue Gasprüfung und Verplombung durch einen Gassachkundigen durchgeführt wurde. Dem Einwurf entsprechender Münzen vorausgesetzt.

Zusätzlich sind im Flaschenkasten dauerhaft sichtbare Hinweise erforderlich – etwa, dass der Druckbehälter nicht entfernt und die Versiegelung des Einbaus nicht beschädigt werden darf.

Die Pflichthinweise müssen Folgendes enthalten

⚠ „Druckbehälter darf nicht entfernt werden“
⚠ „Betankung nur im fixierten Zustand zulässig“
⚠ „Versiegelung des Einbaues nicht zerstören“

Na gut solange es nur im Gaskasten sein soll, kann man mit ein paar Aufklebern sicher leben.

Betankung der Gastankflaschen nur noch von außen zulässig


Der Einfüllstutzen muss nach außen gelegt werden und eine Betankung im Gaskasten ist somit nicht zulässig, selbst wenn sich die Flaschen, wie auf dem linken Bild zu sehen, in einem separaten Außenfach und nicht in einem Gaskasten in der Heckgarage befinden.

Zwischen Druckbehälter und Außenfüllanschluss ist eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Der Füllschlauch darf dabei nicht durch den Wohnraum geführt werden und muss mindestens 50 cm Abstand zu Fenstern, Lüftungen und Abgasaustritten haben. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen auch innen liegende Flaschenkästen (z.B. beim Kastenwagen) genutzt werden. Die eigentliche Betankung muss dann aber, wie erwähnt von außen stattfinden.

Für diese Einbausituation gibt es keinen Bestandsschutz oder Übergangszeit. Wenn bei dir bereits Gastankflaschen verbaut sind und die Betankung über einen Einfüllstutzen im „Inneren“ des Fahrzeugs erfolgt, dann muss die Betankung entsprechend umgebaut werden.

Damit ist auch ein separates Außenfach gemeint, welches man bei vielen Vollintegrierten und Linern vorfindet. Hierfür muss in der Regel ein Loch in die Fahrzeugwand gebohrt werden und die Betankung kann dann an der Tankstelle vollständig von außen erfolgen.

Die Anforderungen an die Tankflasche bleiben bestehen


Bei den eigentlichen Tankflaschen ändert sich ansonsten nichts. Ein automatischer (80 %) Füllstopp muss wie auch ein Sicherheitsventil (unzulässiger Druckanstieg) vorhanden sein. Auch die maximale Prüffrist von 10 Jahren bleibt unverändert.

Vorgeschriebene Mindestausstattung einer Gastankflasche

  • 80 %-Füllstoppventil
  • Füllstandsanzeiger
  • Manuelles oder ferngesteuertes Absperrventil
  • Füllanschluss
  • Füllanschlussleitung mit Sicherheitskupplung
  • Sicherheitsventil

Gastankflaschen und Tauschflaschen dürfen auch weiterhin für noch mehr Flexibilität auf Reisen kombiniert werden. Es darf dabei jedoch „nur“ aus einer der beiden Quellen Gas entnommen werden. Ergibt aber nach meiner Meinung auch beim Einsatz einer Gasregelanlage wie der Truma DuoControl CS* kaum einen anderen Sinn.

Tankflaschen dürfen an öffentlichen Tankstellen nicht befüllt werden


Mit weit über einem Jahr Verspätung hat man sich also darauf geeinigt, wie man Gastankflaschen in Wohnmobil und Wohnwagen einbauen darf. Nicht, dass es zwischen den damaligen Vorschlägen und der heutigen finalen Umsetzung irgendwelche relevanten Änderungen gegeben hätte, aber sei es drum, nun ist es doch geschafft.

Wer aber jetzt meint, er könnte sich freuen und dass der Betankung einer Gastankflasche (in Deutschland) nichts mehr im Wege steht, der hat sich leider geirrt. Die neue G 607 regelt den Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen – nicht jedoch die Befüllung an öffentlichen Tankstellen.

Technische Regeln TRBS 3151 / TRGS 751

Die Befüllung von Gasflaschen ist in Deutschland derzeit weiterhin nicht zulässig, denn hierfür ist die Anpassung einer technischen Regel für Betriebssicherheit erforderlich und dafür ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig. Bis dahin gilt: Tankflaschen dürfen in Deutschland nicht an öffentlichen Tankstellen befüllt werden.

Verbindliche Rechtsgrundlage sind die technischen Regeln TRBS 3151 (Betriebssicherheit) und TRGS 751 (Gefahrstoffe) zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen. Quelle: BAuA

Dort steht auf den Seiten 68, 70 und 71 in der aktuellsten Fassung vom 26.03.2024 bei Punkt 5. zum Betrieb der Betankungsanlage:

  • Auf das Verbot des Befüllens von Druckgasbehältern im Sinne der TRBS 3145/TRGS 745 (z. B. Gasflaschen) mit Flüssiggas ist deutlich sichtbar, dauerhaft und gut lesbar bzw. verständlich hinzuweisen.
  • Der Arbeitgeber einer Tankstelle oder Gasfüllanlage hat zu kontrollieren, ob die erforderlichen Betriebsanweisungen eingehalten werden. Es ist betriebstäglich insbesondere zu kontrollieren, ob keine Druckgasbehälter im Sinne der TRBS 3145/TRGS 745, z. B. Gasflaschen mit Flüssiggas, befüllt werden
  • An Gasfüllanlagen für Flüssiggas, Erdgas, Flüssigerdgas oder Wasserstoff dürfen Druckgasbehälter im Sinne der TRBS 3145/TRGS 745 wie Gasflaschen mit Flüssiggas nicht befüllt werden.

Hinweis: Diese rechtlichen Grundlagen bestehen schon seit längerer Zeit und finden sich auch in der Version aus dem Jahr 2020 wieder. Es hat sich an den Verboten so gesehen nichts verändert.

Auf die Kennzeichnung kommt es an

Entscheidend ist die Kennzeichnung auf dem Gasbehälter. Behälter mit einem eingeprägten „Pi“ oder „CE“ sind als Flasche zu behandeln. Behälter ohne „Pi“ wiederum als Tank, welche aber auch die Form einer Flasche haben können. Bei Tankflaschen handelt es sich entweder um Flaschen (Pi-Kennzeichnung) oder um Tanks. Es kommt wie schon beschrieben auf die Kennzeichnung (am Griff) an.

BehälterKennzeichnungBefestigungBetankung
Tank (auch in Flaschenform)ECE R 67.01Fest verbaut✔ Zulässig
TankflascheCEWerkzeuglosX Nicht zulässig
Flascheπ (Pi)WerkzeuglosX Nicht zulässig

Somit darfst du dir zwar nach dem neusten Stand vom Arbeitsblatt G607 jetzt ganz offiziell eine Alugas Travelmate (verfügt über eine CE-Kennzeichnung) einbauen lassen, sie aber weiterhin in Deutschland nicht bedanken. Einen Tank in Flaschenform (passt auch in den Gaskasten) etwa von Wynen Gas oder Gaslow darfst du an einer öffentlichen Tankstelle in Deutschland wieder selbst befüllen, weil sie über eine ECE R 67.01 Kennzeichnung verfügen.

Ein persönliches Fazit zu den Einbauvorgaben


Dass man Tauschflaschen und Tankflaschen nicht schon immer gleichbehandelt hat, ist für mich schwer nachvollziehbar, denn Tankflaschen sind von der Verarbeitung bzw. Stabilität her nahezu identisch. Soll bedeuten: Ob jetzt bei einem Unfall Tausch oder Tankflaschen im Gaskasten vom Wohnmobil verbaut sind, spielt aus meiner Sicht kaum eine Rolle.

Mindestens genauso kurios ist die Situation, dass es Gastanks in Form von Flaschen gibt, welche man im Gaskasten des Fahrzeugs einbauen lassen und (von außen) selbst bedanken darf

Die neuen Vorgaben zur Flaschenbefestigung ergeben sogar Sinn, weil man diese nicht mehr „fest“ im ohnehin (wie der Rest des eigentlichen Aufbaus) nur aus Leichtbaumaterialien bestehenden Gaskasten verschrauben muss. In einer möglichen Gefahrensituation kann man sie ohne Werkzeug entnehmen und dagegen ist natürlich nichts einzuwenden.

Mit Tauschflaschen lässt sich gutes Geld verdienen und so stecken meiner Meinung nach andere Gründe dahinter. Interessant wird es nämlich, wenn man sich mal im Detail anschaut (Quelle), wen der DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) alles so vertritt.

Zu den Mitgliedern des Vereins zählen 56 Flüssiggas-Versorgungsunternehmen mit ordentlicher Mitgliedschaft sowie 72 außerordentliche Mitglieder, welche ihr Geld u.a. mit Gas in Tauschflaschen verdienen. So ist dort u.a. als ordentliches Mitglied die Firma CAMPING GAZ gelistet.

Ihr wisst schon, deren kleine blaue Campingaz R 907 mit 2,5 Kilo Butangas ist doch im Tauch mit rund 30 € (12 € pro Kilo) ein wirkliches Schnäppchen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wie gut, dass es hierfür wenigstens von Gardinger (Testbericht) eine auf Dauer deutlich günstigere Alternative zur erlaubten Selbstbefüllung gibt.

Wie geht es jetzt bei den Gastankflaschen weiter?

Lange (zu) lange hat es mit dem neuen DVGW-Arbeitsblatt G 607 gedauert, welches jetzt konkrete (wenn auch kaum neue) Anforderungen an Gastankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen regelt.

In Deutschland bringt mir eine regelkonform eingebaute Gastankflasche herzlich wenig, wenn ich diese an öffentlichen Tankstellen (weiterhin) nicht selbst bedanken darf. Deren eigentlicher Vorteil liegt ja genau in der Selbstbetankung an jeder LPG-Tankstelle.

Wie lange es jetzt für die Anpassung einer technischen Regel für die Betriebssicherheit dauern wird, ist leider vollkommen ungewiss. Ein Blick in die Glaskugel sagt nichts Genaues weiß man nicht und man muss enttäuschenderweise wieder auf unbestimmte Zeit abwarten.

Zumindest dürfen Gastankflaschen jetzt offiziell in Wohnmobilen und Wohnwagen eingebaut und benutzt werden, auch wenn man sie offiziell in Deutschland nicht bedanken darf. Dieses ist aber laut dem Regelwerk, wie oben beschrieben, bereits seit vielen Jahren offiziell nicht erlaubt.

Diskussionen bei der Hauptuntersuchung (TÜV) gibt es jetzt durch die neuen Regeln zumindest nicht mehr. Ein Schritt in die richtige Richtung.

8 Kommentare

  1. Ich meine wenn die Tankflasche fest eingebaut ist und der Anschluss draußen ist sollte es erlaubt sein in Deutschland an freien Tankstellen diese aufzufüllen, oder sehe ich das falsch ?
    Also der Knackpunkt sollte das Fest verbaute (nicht ohne Werkzeug zu demontieren) sein, oder ?

    • Hallo Roland,

      leider sind das sozusagen zwei unterschiedliche Baustellen.

      Das Arbeitsblatt G607 regelt den ordnungsgemäßen Einbau der Flaschen ins Fahrzeug und daran orientieren sich u.a. die Prüfer beim TÜV und natürlich die Gassachverständigen bei der zweijährigen Gasprüfung, ohne die man wiederum Schwierigkeiten bei der Hauptuntersuchung bekommt. Die neue Version vom G607 erlaubt ja jetzt den Einbau der Flaschen nach den beschriebenen Richtlinien, also etwa dem Werkzeuglosen entnehmen. Das ist schon mal ein riesengroßer Schritt nach vorn.

      Für die Benutzung an der Tankstelle ist wiederum die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig. Hier greifen die technischen Regeln TRBS 3151 / TRGS 751 und die untersagen die Betankung von Gasflaschen. Daran hat sich aber auch in den letzten Jahren nichts verändert.

      Wenn man sich jetzt aber an die Vorgaben vom G607 hält, darf man zumindest Flaschen einbauen und bei der Hauptuntersuchung oder Gasprüfung nicht abgelehnt werden. Dass man die Flaschen jetzt offiziell (weiterhin) nicht betanken darf, daran hat sich leider noch nichts geändert. Inwiefern das an Tankstellen überhaupt überprüft wird, steht auf einem anderen Blatt.

      Ich habe den Artikel um entsprechende Informationen erweitert.

      Viele Grüße Marc

  2. Hallo Marc,
    Danke Dir für die ausführliche Antwort !
    Ich habe zumindest jetzt an Tankstellen auch noch kein Verbotsschild gesehen…

  3. Danke für der interessanten Bericht.
    Das habe ich beim PROGAS website gefunden. Vielleicht helft das zu Klärung beim Thema ob ich an Tankstellen auftanken darf oder nicht.

    Gasflasche mit LPG an Tankstelle befüllen – Ausnahme für Wohnmobile und Wohnwagen
    LPG oder Autogas an einer Tankstelle zapfen – das geht eigentlich nur, wenn das Flüssiggas der Treibstoff für den Motor ist. Mit einer Ausnahme: Fest verbaute Tanks in Wohnwagen oder Wohnmobilen können Sie ebenfalls befüllen und das Flüssiggas dann zum Kochen oder Heizen im Campingmobil nutzen. Der Tank muss allerdings einen Füllanschluss an der Außenwand des Wohnmobils oder Wohnwagens haben. Also einen Stutzen, auf den sich der Autogas-Tankrüssel fest verschrauben lässt. Nur so tanken Sie sicher Gas. Der Tank, in den das Gas fließt, kann rund und flach sein, aber auch so aussehen wie eine Gasflasche.

    Solche Gastankflaschen gelten vor dem Gesetz nicht als Gasflasche, sondern als Tank. Sie müssen fest im Fahrzeug installiert sein und wie handelsübliche LPG-Tanks der ECE R 67.01 entsprechen, einer Norm beziehungsweise Regelung der Vereinten Nationen für Europa sowie der deutschen Norm DIN EN 12979. Demnach ist eine feste Verrohrung nötig. Das Ausbauen des Tanks zum Befüllen ist nicht erlaubt. Die genaue Form des Tanks ist dagegen nicht vorgegeben, so dass solche Tanks zwar wie Gasflaschen aussehen, offiziell aber nicht als solche gelten. Setzen Sie in ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen auf eine nicht regelkonforme Gasversorgung, riskieren Sie, bei der Gasprüfung G 607 durchzufallen.

    Achten Sie also genau darauf, was Sie einbauen und wie die Gasflaschen zugänglich sind. Denn für klassische Gasflaschen gilt in der Regel eine 10-jährige Prüffrist. Bauen Sie solche Flaschen fest ein, kann diese niemand mehr überprüfen und Sie dürfen Sie nicht weiter betreiben.

    https://progas.de/fluessiggas-ratgeber/wissen/gasflaschenarten/lpg-gasflasche

    Also gehe ich davon aus das ich so weiter mache kann wie vorher.

    Viele Grüße
    John

    • Hallo John, es kommt bei deinem Gasdruckbehälter auf die entsprechende Kennzeichnung an. Wenn dein Tank (auch in Form einer Flasche) eine ECE R67.01-Zulassung hat, dann darfst du den selbst befüllen. Dieser „Tank“ muss dann im Fahrzeug fest verbaut sein und die Betankung muss von außen erfolgen. Viele Grüße Marc

  4. Verstehe ich es also richtig: wenn Alugas jetzt eine Zulassung bzw. Kennzeichnung ECE R 67.01 hinbekommt und die Flaschen fest verbaut werden (beim Einbau meiner Faschen in 2023 wurde noch ohne Flügelmutter, also fest verbaut, gefordert), dann wäre das ganze Problem gelöst? So einfach ginge es? Gruß Klaus

    • Hallo Klaus, ja so „einfach“ wäre das am Ende. Ich kann dir aber nicht sagen, ob es jemals dazu kommen wird und für bereits Flaschen von Alugas sehe ich eine nachträgliche ECE R 67.01 Kennzeichnung als sehr unwahrscheinlich an. Viele Grüße Marc

  5. Hallo Marc,

    ja, warum auch nur einfach für den Kunden machen und nicht lfd. wieder Geld fordern. Diese blöden neuen verplombten Ventilsicherungen beispielsweise, die natürlich dann auch wieder 2x angeschafft werden müssen, wenn man dann ganz auf LPG gesetzt hat. Ich habe Alugas angeschrieben, mal schauen, was und ob die überhaupt antworten.
    Grüße von Klaus

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